Einer der größten Wohltaten der Gemeinschaft der europäischen Nationen war für alle ihre Mitglieder einen höheren Standard im Konsumentenschutz zu erreichen.
Konsumentenschutz wird in der Europäischen Union sehr ernst genommen und ist in zehn Grundprinzipien dargelegt:
1. Kaufe was Du willst, wo Du willst
Man kann in jedem beliebigen EU Mitgliedsstaat einkaufen und die Waren in das eigene (EU Mitglieds-) Land mitnehmen ohne Zoll oder zusätzliche Umsatzsteuer zu zahlen. Das gilt, ob man sich physisch in das andere Land begibt, oder die Waren per Internet oder Telefon bestellt.
2. Wenn etwas nicht funktioniert, schicke es zurück
Das gilt für bis zu zwei Jahre nach Warenübernahme. Und während der ersten sechs Monate nach Warenübernahme liegt die Beweislast, dass das verkaufte Produkt der im Kaufvertrag beschriebenen Ware entspricht beim Verkäufer, nicht beim Konsumenten.
3. Hohe Sicherheitsstandards bei Nahrungsmitteln und Konsumgütern
Es ist eine generelle Anforderung des EU-Rechts, dass alle Produkte, die in der EU verkauft werden sicher sein müssen. Wenn ein Unternehmen feststellt, es hat unsichere Produkte auf den Markt gebracht, ist es gesetzlich verpflichtet die Behörden in den betroffenen EU-Ländern zu informieren.
4. Wissen, was Du isst
EU-Gesetze zur Kennzeichnung von Lebensmitteln regeln, welche Produkte .biologisch. genannt werden dürfen und der Gebrauch von Namen, die mit Qualitätsprodukten aus bestimmten europäischen Regionen verbunden werden muss entsprechend respektiert werden. EU-Recht ermöglicht dem Konsumenten auch zu erkennen, ob Lebensmittel gentechnisch verändert (genetically modified . GM) sind, oder GM Inhaltsstoffe haben. Wenn das so ist, dann muss da Produkt als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
5. Verträge müssen dem Konsumenten gegenüber fair sein
EU-Recht legt fest, dass in der EU tätige Unternehmen keine .unlauteren. Bedingungen in ihre Verträge aufnehmen dürfen. Keine nicht rückzahlbare Kautionsbestimmung kann gültig sein, wenn das Unternehmen seinen eigenen Teil des Vertrags nicht erfüllt und keine unangemessene Abschlagszahlung kann vom Konsumenten verlangt werden, wenn er den Vertrag kündigen will. Selbst, wenn er im .Kleingedruckten. des Vertrags zugestimmt hat.
6. Manchmal können Konsumenten ihre Meinung ändern
EU-Recht schützt den Konsumenten, wenn er über den Versandhandel, Internet, Telefon-Marketing Firmen oder andere Fernabsatzkanäle kauft. Wer ein Produkt oder ein Service über eine Website, Versandhandel oder Telefonmarketing kauft kann innerhalb von sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Für manche Finanzdienstleistungen besteht dieses Rücktrittsrecht bis zu vierzehn Werktage.
7. Preisvergleich einfacher gemacht
EU-Recht verpflichtet Finanzdienstleister bestimmte Information auf standardisierte Art zu geben. Zum Beispiel Kreditinstitute und Kreditkartengesellschaften müssen den vom Kunden zu zahlenden jährlichen Zinssatz ausweisen - nicht nur, wie hoch die monatlichen Rückzahlungen sind.
8. Konsumenten dürfen nicht irregeführt werden
Den Konsumenten irreführende oder täuschende Werbung ist nach EU-Recht verboten. Außerdem müssen Telefonmarketing-Firmen, Versand- und Internethändler offen ehrlich im Umgang mit dem Konsumenten sein. EU-Recht verlangt von ihnen dem Konsumenten alle Details bekannt zu geben, wer sie sind, was sie verkaufen, was es kostet (inklusive aller Steuern und Liefergebühren) und wie lange die Zustellung dauern wird.
9. Schutz während des Urlaubs
EU-Recht schützt europaweit vor Skrupellosen Verkäufern von Ferienprodukten. So müssen zum Beispiel Pauschalreiseveranstalter Vorkehrungen getroffen haben, um Konsumenten heimzubringen, sollte der Veranstalter während der betreffenden Urlaubsreise in Konkurs gehen. EU-Recht schützt vor irreführender Information über die Qualität einer Pauschalreise und auch beim Kauf von Eigentum, wie zum Beispiel bei Timeshare-Angeboten.
10. Effektive Rechtshilfe bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten
Die EU fördert einige Netzwerke, die Konsumenten Rat und Unterstützung beim Einbringen von Klagen gegen Händler in anderen EU-Ländern geben. Die Europäische Kommission hat Büros in den Hauptstädten aller 25 EU Mitgliedsstaaten, sowie in manchen der großen regionalen Städte. Diese Büros können Beratung und Unterlagen in der Sprache des jeweiligen Landes, in dem sie sich befinden geben.
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