Die EU Gesetzgebung zum Schutz geistigen Eigentums beschäftigt sich mit vielen Aspekten der Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts und der Harmonisierung der Regeln, die den Schutz geistigen Eigentums bestimmen, um einheitlichen Schutz in einigen auf diesem Gebiet verwundbaren Branchen zu gewährleisten. Die bestehende Gesetzgebung hilft mit der Erstellung von Computerprogrammen und Datenbanken, Satelliten- und Kabelübertragung beschäftigte Firmen und Individuen, sowie die Urheber von Original-Kunstwerken zu schützen.
Indem beim Schutz von Urheberrechten ein hohes Niveau geboten wird, wurde innerhalb der EU ein Innovation und Kreativität förderndes Klima geschaffen, während es erleichtert wurde, diese Rechte überall in der Gemeinschaft durchzusetzen.
Die Direktive zum Urheberrecht und verwandten Rechten in der Informationsgesellschaft wurde im Juni 2001 herausgegeben. Das Ziel der Direktive ist die Gesetzgebung zum Urheberrecht und verwandten Rechten anzupassen, um technologischen Entwicklungen - insbesondere der .Informationsgesellschaft. - Rechnung zu tragen und die wichtigsten internationalen Verpflichtungen, welche sich aus den beiden, im Rahmen der .World intellectual Property Organization. (Organisation des geistigen Eigentums der Welt - WIPO), angenommenen Verträgen zum Urheberrecht und verwandten Rechten ergeben, ins EU-Recht zu überführen. Diese beiden Verträge sind der .Copyright Treaty. (Vertrag über Urheberrechte) und der .Performances and Phonograms Treaty. (Vertrag über Aufführungen und Tonaufzeichnungen), 1996 vom WIPO angenommen. Für die europäische Gemeinschaft hat der Rat einen Beschluss zur Anerkennung dieser WIPO Verträge gefasst.
Dennoch, mit der Verbreitung digitaler Inhalte und der Verfügbarkeit von geistigem Eigentum im Internet bleiben wir mit zwei Gebieten zurück, die in der europäischen Gesetzgebung weitgehend undefiniert sind, zwei Gebiete, die sowohl bei Konsumenten, als auch bei Anbietern von Inhalten für Unruhe sorgen; 1.) Sicherstellen, dass die neue Urheberrechts-Richtlinie in der EU die Rechte der Nutzer schützt, und 2) Herausgeber abhalten, Nutzungsbeschränkungen ohne Bezug zu bündeln, um sich vor Piraterie zu schützen. Natürlich ist nichts falsch daran, zu versuchen, Piraterie zu unterbinden. Trotzdem, diese Gesetze und Technologien sind zu umfassend, weil sie Herausgebern die Mittel in die Hand geben, legale Nutzung zu versagen. Zum Beispiel:
- Die Möglichkeit, ein digitales Buch, das man gekauft hat jemand Anderem zu schenken oder zu borgen.
- Das eigene digitale Buch vom eigenen PC auf den eigenen Laptop zu übertragen.
- Das Buch in ein anderes Format zu konvertieren, um es am eigenen PDA lesen zu können.
- Sicherheitskopien zu erstellen, damit man nicht die gesamte eigene Musik-, Video- und eBook-Sammlung verliert, wenn der Computer zusammenbricht.
- Schnell vorspulen über die FBI Warnung und Werbung auf DVD-Videos.
Diese Diskussion hat soeben erst begonnen, aber es ist zu erwarten, dass diesen Themen mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird, wenn mehr Information im Internet verfügbar ist. |